Zum Jahresanfang werden wieder die neuen DAV-Mitgliedsausweise versendet. Je nach Art der Zahlung des Mitgliedsbeitrags unterscheidet sich der Ablauf der Versendung:


Lastschriftverfahren

Wenn Sie beim Lastschriftverfahren teilnehmen - wie die meisten unserer Mitglieder - dann erhalten Sie Ihren Mitgliedsausweis für das neue Jahr durch den Dachverband in München automatisch bis Ende Februar zugeschickt. So lange ist Ihr Mitgliedsausweis aus dem letzten Jahr auch noch gültig.

Ihr Beitrag für da neue Jahr wird als SEPA-Lastschrift zum 2. Januar eingezogen.


Unsere Gläubiger-ID ist die DE25ZZZ00000712469. Die Mandatsreferenz entspricht Ihrer Mitgliedsnummer.

Eine dringende Bitte: Sollte uns bei der Abbuchung Ihres Beitrags ein Fehler unterlaufen, dann widersprechen Sie der Abbuchung bitte nicht, sondern machen Sie uns eine kurze Mitteilung über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  Wir sorgen dann umgehend für die Korrektur. Sie helfen uns dadurch Stornogebühren zu sparen, die nicht unerheblich sind.

Sollte sich Ihre Adresse oder Bankverbindung geändert haben, dann teilen Sie uns dies bitte schriftlich, am besten mit unseren im Downloadbereich bereitgestellten Formularen spätestens bis 01.Dezember mit.



Überweisung
Diese Zahlungsform ist bei Neuaufnahmen nicht mehr möglich.

Wenn Sie uns ihren Beitrag noch überweisen, erhalten Sie Ihren Mitgliedsausweis für das neue Jahr erst nach Eingang des vollständigen Jahresbeitrags zugesandt. Eine Anmahnung der Überweisung erfolgt nicht! Somit auch kein Ausweisversandt.

Wenn sie uns diesen Mehraufwand und eine verzögerte Ausweiszustellung akzeptieren, verwenden Sie bitte  folgende Bankverbindung:
IBAN DE15 7605 0101 0005 3134 24 bei der
Sparkasse Nürnberg , BIC SSKNDE77XXX

Wie in den letzten Jahren üblich, werden keine Beitragsrechnungen oder Überweisungsvordrucke versendet. Bitte entnehmen Sie die Höhe Ihr
es Beitrags ab 01.Januar des neuen Jahres unserer Mitgliedschaftsseite. Ihre Kategorie finden Sie links auf Ihrem Mitgliedsausweis für das letzte Jahr. Es ist dabei aber zu beachten, dass diese sich Altersbedingt ändern kann!

Da die Verbuchung des Beitrags, die Kuvertierung und der Versand händisch erfolgen müssen, bitten wir um Verständnis, falls es zu Verzögerungen kommen sollte. Bitte überweisen Sie den Beitrag satzungsgemäß bis 31. Januar.

Wir bitten sie, auch in Ihrem Interesse, Ihre Beitragszahlung auf Lastschrifteinzug umzustellen, da der Überweisungsweg für sie Aufwand bedeudet und für uns ein erheblicher Mehraufwand an Arbeitszeit und Portokosten ist.
Das notwendige Formular zur Umstellung finden sie im Downloadbereich unter "Kontoänderung". Wir bedanken uns bereits jetzt für Ihre Einsicht.