Sie haben sich entschlossen Mitglied zu werden?

Sie haben 2 Möglichkeiten
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Hier können sie sich von Ihren Rechner
aus  in 6 Schritten anmelden.
Wenn Sie die sofort-Mitgliedschaft anwählen,
erhalten Sie unmittelbar nach der
Anmeldung ein
E-Mail mit Ihrem vorläufigen
Mitgliedsausweis zum selbst ausdrucken.

Sie verlieren hier also keine Zeit.
Beachten Sie bitte dabei unsere AGBs
Wenn sie die klassische Methode
bevorzugen sind sie hier richtig.
Laden sie den PDF-Aufnahmeantrag
herunter und füllen sie ihn komplett
(inkl. SEPA und Datenschutzerklärung)
aus und senden Sie diesen uns zu.
Unsere Adresse ist auf dem Antrag, für
Fensterkuverts, vorpositioniert.
 
Kategorie Mitglieds- Jahresbeiträge  1.1.2021  ab_1.1.2025
5000 Kinder (von 0 bis 13 Jahren) als Einzelmitglied 15 € 15 €
7000 im Familienbeitrag
frei frei
5000 Jugend-Mitglied(von 14 bis 18 Jahren) als Einzelmitglied 15 € 15 €
7000 im Familienbeitrag frei frei
1000 A-Mitglied ab dem 26. Lebensjahr 65 € 72 €
2000
2600
2700
B-Mitglied - Ehegatte/in eines Mitgliedes mit Vollbeitrag
- Senioren (ab 70. Lebensj.) auf  Antrag (siehe unten)
- aktive Bergwachtmitglieder
44 € 48 €
3000 C-Mitglied
Mitglied mit Vollbeitrag oder ermäßigtem
Beitrag in einer anderen Sektion des DAV
oder des ÖAV
15 € 20 €
4000 D-Mitglied Junior (19 bis 25 Jahre) 35 € 37 €
2700 Schwerbehinderte ab 50% lt. Schwerbehindertenausweis 44 € 48 €
Familienbeitrag Beide Elternteile und deren Kinder
(bis 18 Jahre) sind Mitgliederin der Sektion.
Beitrag pauschal. Separate Beiträge für die
Kinder (bis 18 Jahre) werden nicht erhoben,
müssen aus versicherungtechnischen Gründen 
aber angemeldet werden.
109 € 120 €
Aufnahmegebühren
   
C-Mitglieder frei frei
Kinder und Jugendliche als Einzelmitglied Einmalig 5 €  
alle anderen Mitglieder Einmalig 10 €  
   
 
Beachten sie bitte, dass die altersbedingten Kategorieumstufung (z.B. vom beitragsfreien Kind zum D-Mitglied) automatisch immer ab dem 1. Januar des Jahres mit dem kategorierelevanten Geburtstag ist und damit für das volle Jahr der entsprechende Beitrag fällig wird.

 
Rückwirkende Beitragsänderungen (z.B. nachgereichte Anträge für Seniorenmitgliedschaft) sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Stichtag (Antragseingang) ist immer der 30.9. des Vorjahres.
 

 
Um durch das Barzahlen bzw. den Überweisungsablauf entstehenden finanziellen und personellen Aufwand für den Verein zu vermeiden, sind die Mitgliedsbeiträge nur noch per Lastschrift zu entrichten. Wir bitten sie deswegen um Verständnis.
 


Informationen über Veranstaltungen und Neuigkeiten erhält man

- über das Mitteilungsheft der Sektion, das an die Mitglieder 2x jährlich versandt wird
- über diese Homepage, die ständig aktuell gehalten wird.


Datenänderungen:

Wenn bei bestehender Mitgliedschaft sich bei Ihnen persönliche Daten ändern, verwenden Sie bitte
den, vom DAV bereitgestellten Änderungsdienst, dessen Ablauf hier beschrieben ist.

Das wäre für Sie und uns der einfachste Weg.

Oder die
hier bereitgestellten Vordrucke für Adressänderungen und Kontodatenänderungen
die sie bitte der Geschäftstelle per Post zukommen lassen.

Änderungsmeldungen per Mail oder Telefon werden aus Sicherheitsgründen nicht angenommen.

Kündigung der Mitgliedschaft
Wir weisen darauf hin, dass eine Kündigung zum Jahresende spätestens am 30. September 24:00 schriftlich (siehe §11 unserer Satzung) der Geschäftsstelle oder einem Vorstandmitglied vorliegen muss.
Telefonisch erklärte oder per Mail gesendete Austrittserklärungen werden aus Sicherheitsgründen nicht anerkannt, auch wenn sie fristgerecht erfolgen.
Ebenso können Kündigungen durch dritte nicht anerkannt werden. Ausnahme: Durch Erziehungsberechtigte bei minderjährigen oder bei
Nachweis der Berechtigung bei volljährigen.


WICHTIG!

Melden Sie auch ihre Kinder an! Im Falle eines Bergunglücks sind Kinder nicht automatisch bei ihren Eltern mitversichert. Auch wenn die Kinder im Rahmen der Familienmitgliedschaft bis zum 18. Lebensjahr beitragsfrei sind, greift der DAV-Versicherungsschutz nur bei namentlicher Anmeldung in der Sektion, d.h. sie müssen im Besitz eines eigenen DAV-Ausweises sein.



Mitgliedsausweise

Der Mitgliedsausweis ist jeweils für das aufgedruckte Kalenderjahr gültig, zusätzlich für die ersten beiden Monate des Folgejahrs. Grund für diese Verlängerung der Gültigkeit ist der erforderliche Zeitaufwand für den Beitragseinzug und das Versenden der Mitgliedsausweise. Das Mitglied genießt nach Entrichten des Jahresbeitrags, respektive nach Erhalt des Ausweises, den Versicherungsschutz des Alpinen Sicherheits-Service (ASS) und der Haftpflichtversicherung.
Beachten sie bitte hierzu unsere Hinweise zur Bezahlung und Zustellung der Ausweise


Digitaler Mitgliedsausweis

Ab sofort können die Mitglieder zusätzlich zum gedruckten Ausweis sehr einfach über den Mitglieder-Self-Service „mein.alpenverein“ ihren digitalen Mitgliedsausweis abrufen.

Der digitale Mitgliedsausweis kann sowohl für Einzelmitglieder als auch für Partner*innen- und Familienmitgliedschaften abgerufen und sofort heruntergeladen werden. Zusätzlich wird der digitale Ausweis an die hinterlegte E-Mail-Adresse als PDF-Anhang verschickt. So kann der Ausweis auf dem Smartphone unkompliziert z.B. auf Hütten und in Kletterhallen eingesetzt werden. Es kann sein, dass manche Handyoberflächen (z.B. Schutzfolien) Probleme beim Scannen verursachen. Hier hilft hoffentlich der Scan im Querformat oder die Erhöhung der Display-Helligkeit. Wenn das auch nichts bringt, dann bleibt nur die manuelle Eingabe der Mitgliedsnummer.